Transparente Regeln -
für eine klare Zusammenarbeit
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Kooperationspartner (kurz KP) der Andreas Loidolt GmbH (kurz ALG) Versicherungen, Finanzierungen und Investments unabhängig von Versicherungsunternehmen, Banken und Investmenthäusern zwischen den soeben genannten und deren Klienten (kurz KL). Der vom KL mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte KP ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des KL zu wahren. Der KP leistet nach dem Maklergesetz, den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) und einem mit dem KL abgeschlossenen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die AGB sind ab Vereinbarung eine für KL und KP verbindliche Basis im Geschäftsverkehr und bei der Abwicklung der Geschäftsfälle zwischen beiden.
1. Pflichten des ALG Kooperationspartners (KP)
1.1. Die Interessenwahrung umfasst die fachgerechte, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechende Beratung und Aufklärung des KL über den zu vermittelnden Versicherungsschutz. Der KP erstellt eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept aufgrund der ihm erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen.
1.2. Der KP ist verpflichtet, dem KL Versicherungsschutz entsprechend dessen Wünsche zu ermitteln und zu vermitteln. Die Interessenwahrnehmung ist auf Versicherer mit Niederlassung in Österreich beschränkt. Vertretungen im Ausland sind nicht möglich.
Die Vermittlung des Versicherungsschutzes durch den KP erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses: das bedeutet neben der Höhe der Versicherungsprämie, insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherers, seine Gestion bei der Schadenabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, die Höhe von Selbstbehalten etc.
1.3. Der KP ist nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach MaklerG §28 Z4 (Bekanntgabe von Rechtshandlungen etc.) und MaklerG §28 Z5 (Prüfung des Versicherungsscheines) verpflichtet. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
1.4. Der KP ist nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach MaklerG §28 Z6 (Unterstützung bei Versicherungsfall etc.) und MaklerG §28 Z7 (laufende Überprüfung etc.) Maklergesetz verpflichtet.
1.5. Der KP ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des KL , die ihm bei seiner Beratung bekannt wurden zu wahren und dem Versicherer nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden oder versicherten Risikos notwendig sind.
1.6. Der KL stimmt der automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
2. Pflichten des Klienten (KL)
2.1. Der KL wird alle für den Abschluss der gewünschten Versicherungen und für den KP für eine korrekte Erfüllung seines Auftrages notwendigen, relevanten Daten, Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben. Ebenso wird er alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere Adressänderungen, Änderungen der Tätigkeit, Auslandstätigkeit, Gefahrenerhöhung usw., unverzüglich und unaufgefordert dem KP schriftlich bekannt geben. Der KL hat – wenn erforderlich – an einer Risikobesichtigung durch den KP oder Versicherer nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
2.2. Der KL nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom KP unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf. Der KL nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein Zeitraum ohne Deckung bestehen kann. Der KL wird alle durch die Vermittlung des KP übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag überprüfen und dem KP zur Berichtigung mitteilen.
2.3. Der KL nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden mit dem KP und/oder dessen Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an den KP schriftlich zu erteilen sind. Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.4. Der KL nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten (Verpflichtungen) aufgrund des Gesetzes und aufgrund der Versicherungsbed ingungen (besonders im Versicherungsfall) einzuhalten hat. Eine Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
3. Sonstiges
3.1. Für die gesamte Geschäftsverbindung ist die Haftung des KP auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden. Außer bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf einen eventuell entgangenen Gewinn des KL.
3.2. Schadenersatzansprüche gegen den KP kann der KL nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher innerhalb von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen. Längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Abschluß des schadenbegründenden Sachverhalts.
3.3. Die Vertragsparteien werden die AGB auf allfällige Rechtsnachfolger übertragen und bestätigen, dass die AGB auch dann gültig sind, falls KL oder KP ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vor nehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson des KL oder des KP eintritt. Die Verpfl ichtung zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die für die Weitergeltung der AGB notwendig sind, ist vereinbart. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
3.4. Die Vertragsparteien sind verpfl ichtet, jegliche Änderung in der Person der Vertragspartner dem anderen Teil jeweils unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
4. Entgeltanspruch
Das Entgelt für die Vermittlung von Verträgen ist die Provision. Wünscht der KD die Leistungen der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4, so können diese durch eine vorhergehende schriftliche Vereinbarung (MaklerVertrag) mit dem KP erbracht werden. Leistungen des KP zu den Punkten 1.2, 1.3 und 1.4 sind nur gegen zusätzlich vereinbartes Entgelt (Honorar) durch den KL möglich. (MaklerVertrag)
5. Örtlicher Geltungsbereich
5.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, wird die Tätigkeit des KP örtlich auf Österreich beschränkt.
5.2. Soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Ort der Berufsniederlassung des KP.
5.3. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Berufsniederlassung des KP – bei Verbrauchern am Ort seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder seiner Beschäftigung – anzurufen, soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Maklervertrag bzw-Maklerauftrag. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB!
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